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Einlagensicherung
Einlagensicherung

Einlagensicherung in Europa und der Schweiz: Sicherheit mit System

Ein Leitfaden der Riverfield AG

Die Einlagensicherung ist ein zentrales Element zum Schutz Ihrer Ersparnisse und zur Stärkung des Vertrauens in das Finanzsystem. Als Vermittlerin mit Sitz in der Schweiz informiert Sie die Riverfield AG über die Einlagensicherung in der Schweiz sowie – für Angebote ausländischer Partnerbanken – in der Europäischen Union (EU). Unser Ziel ist grösstmögliche Transparenz und Sicherheit bei Ihren Anlageentscheidungen.

Wichtiger Hinweis: Die Riverfield AG ist selbst keine Bank und betreibt kein eigenes Einlagensicherungssystem. Ihre Einlagen werden ausschliesslich bei der jeweiligen Partnerbank gehalten und sind durch deren nationales Sicherungssystem geschützt. Massgeblich sind stets die Bedingungen und das Sicherungssystem der kontoführenden Bank.

Was ist Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung garantiert, dass Kundengelder im Falle einer Bankinsolvenz bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag erstattet werden. Innerhalb der Europäischen Union sind Ihre Einlagen standardmäßig bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt.

Einlagensicherung in ausgewählten Ländern

Jedes EU-Land verwaltet sein eigenes Einlagensicherungssystem über eine nationale Behörde oder Organisation. Hier eine Übersicht der offiziellen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten:

  • Belgien: Garantie Fonds
  • Deutschland: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
  • Frankreich: Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution
  • Italien: Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi
  • Spanien: Fondo de Garantía de Depósitos de Entidades de Crédito
  • Österreich: Einlagensicherung Austria
  • Niederlande: De Nederlandsche Bank – Depositogarantiestelsel
  • Portugal: Fundo de Garantia de Depósitos
  • Irland: Deposit Guarantee Scheme – Central Bank of Ireland
  • Dänemark: Garantiformuen
  • Schweden: Insättningsgarantin
  • Finnland: Suomen Pankki – Finnish Financial Supervisory Authority
  • Polen: Bankowy Fundusz Gwarancyjny
  • Tschechien: Garanční systém finančního trhu
  • Griechenland: Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund
  • Ungarn: Országos Betétbiztosítási Alap
  • Luxemburg: Fonds de Garantie des Dépôts Luxembourg (FGDL)
  • Schweiz: esisuisse - Schutz bis CHF 100.000 pro Kunde und Bank
  • Slowakei: Fond ochrany vkladov
  • Slowenien: Slovenski Jamstveni Sklad
  • Estland: Tagatisfond
  • Lettland: Finanšu un kapitāla tirgus komisija
  • Litauen: Indėlių ir investicijų draudimas
  • Rumänien: Fondul de Garantare a Depozitelor Bancare
  • Bulgarien: Bulgarian Deposit Insurance Fund
  • Kroatien: Hrvatska agencija za osiguranje depozita
  • Malta: Depositor Compensation Scheme
  • Zypern: Deposit Guarantee and Resolution of Credit and Other Institutions Scheme

Ziele der Einlagensicherungssysteme

  • Vertrauen in das Bankwesen stärken
  • Stabilität des Finanzsystems sichern
  • Schutz privater Sparer sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen vor Vermögensverlusten gewährleisten

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein nationales Einlagensicherungssystem (Deposit Guarantee Scheme – DGS) einzurichten. Diese Systeme werden durch Beiträge der Banken finanziert und garantieren eine schnelle, verlässliche Auszahlung im Ernstfall.

Schutzumfang im Überblick

  • Abgesichert: Girokonten, Sparkonten, Festgeldanlagen
  • Nicht abgesichert: Wertpapiere, Fondsanteile, Einlagen institutioneller Investoren
  • Auszahlungsfrist: Maximal 7 Arbeitstage nach Feststellung der Insolvenz (EU)

Erweiterter Schutz in Sonderfällen

In einigen Ländern sind zeitweise höhere Einlagensummen versichert – etwa aus Immobilientransaktionen oder Entschädigungszahlungen. Nationale Sicherungssysteme informieren hierzu transparent.

Rechtliche Grundlagen

Schweiz: Rechtsgrundlage sind Art. 37h–37k des Bankengesetzes (BankG, SR 952.0). Die Einlagensicherung schützt Kundeneinlagen bei Banken und Wertpapierhäusern bis CHF 100'000 pro Kunde und Institut. Trägerin des Systems ist die Selbstregulierungs- organisation esisuisse; die Auszahlung erfolgt nach den gesetzlichen Fristen.

Europäische Union: Die EU-Richtlinie 2014/49/EU legt Mindestanforderungen fest. Alle Mitgliedstaaten müssen:

  • Eine Mindestgarantiesumme von 100.000 Euro sicherstellen
  • Die Auszahlung innerhalb von 7 Arbeitstagen garantieren
  • Ihre Kunden regelmäßig über das Sicherungssystem informieren

Verlässliche Strukturen in Europa und der Schweiz

Einlagensicherungssysteme werden von nationalen Stellen verwaltet. In der EU basiert der Grundschutz auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage; in der Schweiz erfolgt die Absicherung über esisuisse bis CHF 100.000 pro Kunde und Bank.

Einlagensicherung heißt Vertrauen – Vertrauen heißt Sicherheit

Als Ihr Partner für nachhaltige Geldanlagen setzen wir auf klare, transparente und stabile Strukturen. Neben fundierten Anlageempfehlungen informieren wir Sie umfassend über den Schutz Ihrer Einlagen.

Kontakt
Riverfield AG

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